Wir sind's. Von Appen.
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Hilfen durch den Staat

Auch durch den Staat gibt es Unterstützungsleistungen, die im Bedarfsfall beantragt werden können.

Hier sind zunächst einmal die Ergänzungsleistungen zu nennen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen um die Kosten der Pflege zu decken (siehe auch Menüpunkt "Pflegeversicherung").

 

Hat ein Kunde dem Pflegegrad 1, gibt es keine Sachleistungen der Pflegeversicherung. Sollte dennoch ein Hilfebedarf bestehen, so können Leistungen bei der Sozialbehörde beantragt werden.

 

Besteht ausschließlich hauswirtschaftlicher Bedarf aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen, kann die sogenannte "Hilfe zur Weiterführung des Haushalts" unterstützend wirken.

 

Für die Beantragung steht Ihnen Ambulante Pflege von Appen gerne zur Seite.

Ambulante Pflege       von Appen

Rugenbarg 1
22549 Hamburg
040 - 800 77 76

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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

9.00 - 15.00 Uhr. Wir bitten um vorherige Anmeldung.

Unsere Kunden erreichen uns im Notfall rund um die Uhr.

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