Ein Unfall, eine Krankheit oder Altersschwäche können einem Menschen die Fähigkeit nehmen,frei über sich und sein Leben zu entscheiden. Das Alter des Betroffenen spielt hierbei keine Rolle, es kann jeden treffen. Wer rechtlich bereits in jungen Jahren vorsorgt - etwa mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung - erleichtert es Angehörigen, seinen Willen umzusetzen, wenn er es selbst nicht mehr kann. Der Betreffende sollte dabei aber auf eindeutige und klare Formulierungen achten. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden, berichtet Stiftung Warentest. In ihrem aktuellen Beschluss haben sich die Bundesrichter mit den Anforderungen auseinandergesetzt, die eine Worsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erfüllen müssen. Ergebnis: Es reciht nicht, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen " zu wünschen. "Nach Auffassung der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind nunmehr Millionen Deutsche aufgefordert, ihre Dokumente zu prüfen, um im schlimmsten Fall nicht fremdbestimmt leben zu müssen ", so der Geschäftsführer Volker Haas von Ambulante Pflege von Appen. "Mir ist es schon immer wichtig gewesen, dass meine Kunden ein selbstbestimmtes Leben führen können und ihr Wille, so wie sie es geplant haben, auch tatsächlich umgesetzt wird." Aus diesem Grund hatte Ambulante Pflege von Appen einen Experten zu einer interessanten öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen, in der auf die wichtigen Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Elternunterhalt und Testament eingegangen wurde.
Die Antwort ist einfach: Damit man nicht nach kurzer Zeit mit dem Anliegen konfrontiert wird, man möge doch bitte ins Altersheim umziehen. Klingt merkwürdig? Ist es aber nicht. Denn immer mehr Pflegeheime gründen ihre eigenen Pflegedienste um damit eine "Wertschöpfungskette" zu haben. Soll heißen, man sorgt dafür, dass für die Belegung der Heimplätze immer genug "Nachwuchs" da ist. Da kann es dann schon mal sein, dass versucht wird - ohne den Pflegekunden zu fragen - Überzeugungsarbeit für den Umzug ins Heim zu leisten.
Ambulante Pflege von Appen ist immer ein Garant dafür, eine indiviiduelle persönliche Lösung für die Versorgung zu Hause zu finden. Denn für die Versorgung zu Hause ist Ambulante Pflege von Appen da, für nichts anderes. Und dabei gibt es wesentlich mehr Möglichkeiten als gedacht. Gerade aufgrund der verbesserten Leistungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Bei Bedarf auch bis hin zur Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuung.
Also vorsicht: Fragen Sie lieber beim Pflegedienst nach, ob er an ein Pflegeheim angeschlossen ist. Denn das ist kein Vorteil. Sie könnten sich schneller im Pflegeheim wiederfinden, als Ihnen lieb ist.
Bei Ambulante Pflege von Appen freuen sich alle Beteiligten über das Interesse der Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) am Unternehmen und erleben einen kurzweiligen Nachmittag voller interessanter Gespräche.