Schwangere und junge Mütter können Haushaltshilfe mit Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Voraussetzung hierfür ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Hilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen ist.
Weiterhin darf keine Person im gemeinsamen Haushalt leben, die in der Lage wäre, die Haushaltshilfe und Kinderbetreuung zu erbringen.
Benötigt wird dafür eine formlose ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ein Antragsformular der Krankenkasse.
Für weitere Informationen steht Ihnen Ambulante Pflege von Appen gerne zur Verfügung.